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   OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 4 LA 357/08   

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https://dejure.org/2009,11106
OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 4 LA 357/08 (https://dejure.org/2009,11106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.12.2009 - 4 LA 357/08 (https://dejure.org/2009,11106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 4 LA 357/08 (https://dejure.org/2009,11106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Rundfunkgebührenerhebung des NDR

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 37 Abs. 1 S. 1 NDRVtr; § 124 Abs. 2 Nr. 1,2,3 VwGO; § 80 VwVfG
    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des NDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG ) auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des NDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des NDR

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren: Zur Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Tätigkeit des NDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 215
  • DVBl 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 368/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 4 LA 357/08
    Denn bei den Tätigkeiten des Beklagten im Zusammenhang mit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht handelt es sich um schlichte hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die nicht in den Kernbereich der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit fällt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 368/04 - Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 22), auch wenn die Gebührenerhebung nach den Ausführungen des Beklagten dazu beiträgt, ihm eine "unabhängige Finanzierungsgrundlage" zu sichern.

    Soweit der Beklagte sich mit der seiner Ansicht nach nicht möglichen entsprechenden Anwendung des § 80 VwVfG und anderer Kostenerstattungsregelungen auseinandersetzt und insofern Rechtsprechung anführt, übersieht er, dass § 80 VwVfG in Niedersachsen unmittelbar anzuwenden ist und die in anderen Bundesländern, in denen die Rundfunkanstalten von einer Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf ihre Tätigkeit ausgenommen sind, sich ergebende Frage nach einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 368/04 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14.11.2006 - 7 BV 06.3364 - Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 2 Rn. 22) sich hier daher nicht stellt.

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 7 BV 06.3364

    Rundfunkgebührenbefreiung; Widerspruch; Abhilfe; Anwaltskosten; Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 4 LA 357/08
    Soweit der Beklagte sich mit der seiner Ansicht nach nicht möglichen entsprechenden Anwendung des § 80 VwVfG und anderer Kostenerstattungsregelungen auseinandersetzt und insofern Rechtsprechung anführt, übersieht er, dass § 80 VwVfG in Niedersachsen unmittelbar anzuwenden ist und die in anderen Bundesländern, in denen die Rundfunkanstalten von einer Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf ihre Tätigkeit ausgenommen sind, sich ergebende Frage nach einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - 19 A 368/04 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14.11.2006 - 7 BV 06.3364 - Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 2 Rn. 22) sich hier daher nicht stellt.
  • LG Tübingen, 30.08.2017 - 5 T 232/16

    Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:

    Auf die Bekanntgabe- bzw. Zugangsfiktion des § 41 LVwVfG kann sich der Gläubiger nicht stützen, da das Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausdrücklich für den Gläubiger keine Anwendung findet (§ 2 LVwVfG) 2So auch VGH Mannheim, B. v. 19.6.2008, 2 S 1431/08 (der B. d. VGH Mannheim v. 4.11.2016 - 2 S 548/16) betrifft nur Aussagen zum Behördenbegriff, nicht zum Verfahrensrecht); vgl. auch OVG Bremen B. v. 17.9.2013, 1 S 149/13 und zur Differenzierung zwischen den landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg B. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08); soweit im Zusammenhang mit VwVfG-Anwendbarkeit und Anscheinsbeweis auf Literatur zurückgegriffen wird (Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.03.2017 - OVG 11 N 86.15; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, B. v. 13.05.2014 - VGH B 35/12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.06.2016 - 2 M 67/16 für Anscheinsbeweis beim Zugang), wird regelmäßig als einziger Literaturbeleg Tucholke in Hahn /Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, zitiert, wogegen - auch bei unterbliebenem Hinweis darauf, dass die Kommentatorin Mitarbeiterin der für der Gläubiger handelnden GEZ war - angesichts des Umstandes, dass eine Rechtsansicht unabhängig von der sie äußernden Person auf ihr Zutreffen zu prüfen ist, nichts spricht.So auch VGH Mannheim, B. v. 19.6.2008, 2 S 1431/08 (der B. d. VGH Mannheim v. 4.11.2016 - 2 S 548/16) betrifft nur Aussagen zum Behördenbegriff, nicht zum Verfahrensrecht); vgl. auch OVG Bremen B. v. 17.9.2013, 1 S 149/13 und zur Differenzierung zwischen den landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg B. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08); soweit im Zusammenhang mit VwVfG-Anwendbarkeit und Anscheinsbeweis auf Literatur zurückgegriffen wird (Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.03.2017 - OVG 11 N 86.15; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, B. v. 13.05.2014 - VGH B 35/12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.06.2016 - 2 M 67/16 für Anscheinsbeweis beim Zugang), wird regelmäßig als einziger Literaturbeleg Tucholke in Hahn /Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, zitiert, wogegen - auch bei unterbliebenem Hinweis darauf, dass die Kommentatorin Mitarbeiterin der für der Gläubiger handelnden GEZ war - angesichts des Umstandes, dass eine Rechtsansicht unabhängig von der sie äußernden Person auf ihr Zutreffen zu prüfen ist, nichts spricht.

    2) So auch VGH Mannheim, B. v. 19.6.2008, 2 S 1431/08 (der B. d. VGH Mannheim v. 4.11.2016 - 2 S 548/16) betrifft nur Aussagen zum Behördenbegriff, nicht zum Verfahrensrecht); vgl. auch OVG Bremen B. v. 17.9.2013, 1 S 149/13 und zur Differenzierung zwischen den landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg B. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08); soweit im Zusammenhang mit VwVfG-Anwendbarkeit und Anscheinsbeweis auf Literatur zurückgegriffen wird (Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.03.2017 - OVG 11 N 86.15; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, B. v. 13.05.2014 - VGH B 35/12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.06.2016 - 2 M 67/16 für Anscheinsbeweis beim Zugang), wird regelmäßig als einziger Literaturbeleg Tucholke in Hahn /Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, zitiert, wogegen - auch bei unterbliebenem Hinweis darauf, dass die Kommentatorin Mitarbeiterin der für der Gläubiger handelnden GEZ war - angesichts des Umstandes, dass eine Rechtsansicht unabhängig von der sie äußernden Person auf ihr Zutreffen zu prüfen ist, nichts spricht.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2021 - 4 LB 84/20

    Gläubigerbehörde; Leistungsbescheid; Mahngebühren; Rundfunkbeitrag;

    Der Beklagte unterliegt demnach als Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesaufsicht, wie dies § 1 Abs. 1 NVwVG voraussetzt, wobei es insofern unerheblich ist, dass es sich nach § 37 Abs. 1 Satz 1 NDRVtr um eine Rechtsaufsicht handelt, die von den an dem genannten Staatsvertrag beteiligen Ländern nach § 37 Abs. 1 Satz 2 NDRVtr im Wechsel von 18 Monaten wahrgenommen wird (Senatsbeschl. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08 -).
  • VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung

    Dass die Rechtsaufsicht turnusmäßig zwischen Landesregierungen wechselt, ist unerheblich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2009, Az.: 4 LA 357/08, juris Rn. 6).
  • OVG Bremen, 17.09.2013 - 1 S 149/13

    Erforderlichkeit einer speziellen Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf

    In Niedersachsen ist dementsprechend das Verwaltungsverfahrensgesetz auf die Verwaltungstätigkeit der Rundfunkanstalt anwendbar, einschließlich der Regelung in § 80 NdsVwVfG (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08 - NordÖR 2010, 65).
  • VG Göttingen, 11.04.2018 - 2 B 96/18

    Rundfunkbeitrag; Säumniszuschlag

    Das ist der Grund, weshalb auf seine Tätigkeit der Beitragserhebung auch das Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung findet (vgl. zum insoweit vergleichbaren früheren Rundfunkgebührenrecht Urteil der beschließenden Kammer vom 28.10.2008 -2 A 251/07- , bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2009 -4 LA 357/08-).
  • VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18

    Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung

    Dass die Rechtsaufsicht turnusmäßig zwischen Landesregierungen wechselt, ist unerheblich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 4 LA 357/08 -, Rn. 6, juris).
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